Offene Vertragsarztsitze

Um eine eigene Praxis zu eröffnen muss in der jeweiligen Region auch ein freier Vertragsarztsitz zur Verfügung stehen. Wird eine Arztpraxis neu gegründet und nicht übernommen, muss der entsprechende Planungsbereich geöffnet sein. Welche Regionen aktuell für Hausärzte geöffnet oder gesperrt sind, zeigt die folgende Tabelle.  

Planungsbereich                    Zulassungsmöglichkeiten

Altenburg 3.0
Apolda 0
Arnstadt 0,5
Artern 1,5
Bad Langensalza 0
Bad Lobenstein 2,0
Bad Salzungen 0
Dornburg-Camburg/Bürgel 0
Eisenach 9,0
Eisenberg 0
Erfurt-Stadt 0
Gera-Land 9,5
Gera-Stadt 1,5
Gotha 4,5
Greiz 4,5
Heiligenstadt 1,0
Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz 0
Hildburghausen 8,0
Ilmenau 2,5
Jena-Stadt 0
Kahla 0
Leinefelde-Worbis 0
Meiningen 5,0
Mühlhausen 0,5
Neuhaus/Lauscha 0,5
Nordhausen 0
Pößneck 0,5
Rudolstadt/Saalfeld/Bad Blankenburg 6,0
Schleiz 0
Schmalkalden 0
Schmölln/Gößnitz 5,0
Sömmerda 0
Sondershausen 5,5
Sonneberg 0,5
Stadtroda 0
Suhl-Stadt 3,5
Weimar-Land 0
Weimar-Stadt 0
Zeulenroda-Triebes 4,0
Summe mögliche Zulassungen 78,5

Stand: 10.01.2023, wirksam ab 03.02.2023

Für die Planung einer Praxisgründung oder-übernahme sollte in jedem Fall Kontakt mit den Niederlassungsberatern der Kassenärztlichen Vereinigung aufgenommen werden, um alle Möglichkeiten und Informationen zu nutzen.