Anstellung eines Arztes in Weiterbildung

Um einen Arzt in Weiterbildung in einer Praxis oder einem MVZ beschäftigen zu können, muss ein Antrag auf Beschäftigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung vor Arbeitsbeginn gestellt werden.

Weiterhin wird die Anstellung eines Arztes in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin mit einem Gehaltszuschuss von monatlich 5.000 Euro durch die Kassenärztliche Vereinigung bei Vollzeitbeschäftigung gefördert. Weitere Informationen und Antragsunterlagen: www.kv-thueringen.de/mitglieder/themen-a-z/a/arzt-in-weiterbildung/

Ihre Ansprechpartnerin:
Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Ilona Kurtze
Telefon: 03643 559-737
E-Mail: ilona.kurtze@kvt.de

 

 

alte WBO

neue WBO

Förderhöhe

Vollzeit:

5.400 Euro

5.400 Euro

Erhöhung der Förderung

in unterversorgten Gebieten:

in drohend unterversorgten Gebieten:

500 Euro

250 Euro

500 Euro

250 Euro

Mindestförderdauer

innerhalb der Basisweiterbildung:

innerhalb der ambulanten hausärztlichen Versorgung:

3 Monate


6 Monate

3 Monate

Maximale Förderdauer

innerhalb der Basisweiterbildung:

innerhalb der ambulanten hausärztlichen Versorgung:

18 Monate

24 Monate

48 Monate (begrenzt durch die WB-Ermächtigung des Weiterbilders)

 

Antrag auf Erweiterung des Individuellen Punktzahlvolumes

Es besteht die Möglichkeit, bei Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung nach § 75 a SGB V/ § 8 Sicherstellungsstatut der KVT einen Antrag auf Erweiterung des Individuellen Punktzahlvolumes (IPV) zu stellen. Voraussetzung dafür, ist der Erhalt des Gehaltszuschusses durch die KVT und das dem Arzt in Weiterbildung ein höheres Bruttogehalt als der Gehaltszuschuss gezahlt wird.

Die Erweiterung des IPV umfasst maximal die Differenz zwischen Gehaltszuschuss und dem gezahltem Bruttogehalt an den Arzt in Weiterbildung, welches über dem Förderbetrag liegt.

Einen Antrag auf Erhöhung des IPV stellen Sie bitte schriftlich per Post oder Fax an die Honorarabteilung der KV Thüringen. Der Antrag kann ab Arbeitsbeginn des Arztes in Weiterbildung und spätestens bis ein Monat nach Bekanntgabe des Honorarbescheids für das jeweilige Quartal gestellt werden.

Ihr Ansprechpartner:
Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Nico Nolte
Telefon: 03643 559-507
E-Mail: nico.nolte@kvt.de